Geförderte Projekte

Veranstaltungen in Kürze

  • 04.04.2025 | 18:00 – 21:00 Uhr
    15. KiBa – Feierabendshopping
    Speicher Salow
  • 04.04.2025 | 20:00 Uhr
    Nächtliche Stadtführung in Friedland
    Stadt Friedland
  • 05.04.2025
    3. Hip Hop Workshop in Strasburg – Sei dabei!
  • 05.04.2025
    Brushen im DGH Milow
  • 05.04.2025 | 10:00 – 17:00 Uhr
    2. Strasburger Frühlingsfest
    Marktplatz Strasburg (Um.)
  • 05.04.2025 | 11:00 – 17:00 Uhr
    Großer Frühlingsmarkt in Voigtsdorf
    Festplatz Voigtsdorf
  • 05.04.2025 | 19:30 Uhr
    Konzertreihe „Klassik pur“ 5. Konzert „Vielfalt der Romantik“
    Kirche St. Jacobi

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Aktuelle Ausstellungen

  • 21.02.2025 – 18.05.2025
    Ausstellung Lebensbilder, Lutz Müller
    Dominikanerkloster Prenzlau
  • 13.03.2025 – 30.06.2025
    Ausstellung „Malerei von Renate Kowalski“
    Museum Strasburg (Um.)

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Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Im Zuge der Grundsteuerreform werden alle bisherigen Grundsteuerbescheide kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben. Das hat folgende Auswirkungen:

1. Vorauszahlungen für 2025
Da die bisherigen Bescheide ihre Gültigkeit verlieren, entfällt ab dem 01.01.2025 die Grundlage für Vorauszahlungen.

2. Erstellung neuer Grundsteuerbescheide
Für das Jahr 2025 müssen neue Grundsteuerbescheide durch die Stadt Strasburg (Um.) ausgestellt werden.

3. Änderungen für Grundstücke auf fremden Grund und Boden
Ab dem 01.01.2025 geht die Steuerpflicht für Grundstücke, die auf fremden Grund und Boden liegen (z.B. Garagen und Kleingärten) vom Nutzer auf den Eigentümer über. Nutzer solcher Grundstücke sind daher ab dem 01.01.2025 von der Grundsteuer befreit.

4. Aufkommensneutrale Hebesätze Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2025
Um die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen, ist es erforderlich, dass die Stadtvertretung auf ihrer nächsten Sitzung die neuen Hebesätze beschließt.

Nach erfolgter Beschlussfassung werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 verschickt.

Bitte beachten Sie: Bis zur Ausstellung der neuen Grundsteuerbescheide sollten keine Zahlungen erfolgen.

Hinweis: Fragen zur Berechnung der individuellen Messbeträge können nur durch das Finanzamt beantwortet werden.

 

Neue Informationsbroschüre der Stadt Strasburg (Uckermark)

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unsere neue Publikation ab sofort online unter diesem Link Informationsbroschüre verfügbar ist.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Blättern in unserer neuen Informationsbroschüre.

Werden Sie Teil unseres Stadtmarketings und senden Sie uns das Formular zur Registrierung Ihres Unternehmens auf www.strasburger-wirtschaft.de an oeffentlichkeitsarbeit@strasburg.de zu.

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