Aufgrund der §§ 13 und 14 der Hauptsatzung der Stadt Strasburg (Um.) mache ich die Wahl der Ortsvorsteher/der Ortsvorsteherinnen für die Ortsteile Gehren, Neuensund und Schwarzensee in der Stadt Strasburg (Um.) bekannt und fordere die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Die Wahl der Ortsvorsteher/der Ortsvorsteherinnen erfolgt gemäß § 42a der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) im Rahmen einer Einwohnerversammlung für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung. Die Einwohnerversammlungen zur Wahl der Ortsvorsteher/der Ortsvorsteherinnen für die Ortsteile Gehren, Neuensund und Schwarzensee finden am
- 03.09.2024 um 18:00 Uhr im alten Kornspeicher auf Gut Neuensund,
- 05.09.2024 um 18:00 Uhr im Schulungsraum im Haus Wildtierland (Schullandheim Gehren), Gehren 3,
- 17.09.2024 um 18:00 Uhr im Schulungsraum auf dem Betriebshof der Agrar-Service GmbH, Schwarzensee 32 statt.
Die Wahlvorschläge sind im Vorfeld mit dem Einverständnis der vorgeschlagenen Person bis Freitag, den 30.08.2024, schriftlich im Rathaus bei der Gemeindewahlbehörde, Ansprechpartner Frau Stefanie Purrmann, Schulstraße 1, 17335 Strasburg (Um.), Zimmer 2.02, einzureichen. Die Vorschläge müssen Name, Vorname, Anschrift und Alter der vorgeschlagenen Person enthalten. Ein Formblatt für den Wahlvorschlag ist auf www.strasburg.de oder im Rathaus Strasburg (Um.), Zimmer 2.02 verfügbar.
Ortsvorsteher/innen können Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils als auch Mitglieder der Stadtvertretung werden. Stadtvertreter/innen können sich nur in einem Ortsteil zur Wahl stellen.
Die Wählerinnen und Wähler haben zur Wahl ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen.
Die eingereichten Wahlvorschläge werden auf der Einwohnerversammlung am Wahltag bekannt gemacht. Weitere Vorschläge können auch am Wahltag eingereicht werden.
Strasburg (Um.), 16. Juli 2024
Jana Witthuhn
Wahlleiterin