W a h l b e k a n n t m a c h u n g
zur Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin für den
Ortsteil Gehren
in der Stadt Strasburg (Um.) am 22.05.2017
und über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Aufgrund § 12 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Strasburg (Um.) mache ich die Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin für den Ortsteil Gehren in der Stadt Strasburg (Um.) bekannt und fordere die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Gehren zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Die Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin erfolgt gemäß § 42a der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) im Rahmen einer Einwohnerversammlung für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung.
Die Einwohnerversammlung zur Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin für den Ortsteil Gehren findet am
22.05.2017 um 18.00 Uhr im Gemeindezentrum Gehren, Gehren 10, statt.
Die Wahlvorschläge sind mit dem Einverständnis der vorgeschlagenen Person spätestens bis Montag, 19.05.2017, 12.00 Uhr, schriftlich im Rathaus bei der Gemeindewahlbehörde, Ansprechpartner Frau Schilling, Schulstr.1, 17335 Strasburg (Um.), Zimmer 2.04, einzureichen.
Die Vorschläge müssen Name, Vorname, Anschrift und Alter der vorgeschlagenen Person enthalten.
Ein Formblatt für den Wahlvorschlag ist auf www.strasburg.de in der Rubrik „Anträge und Formulare“ oder im Rathaus Strasburg (Um.), Zimmer 2.04 oder auf der Rückseite der allen Haushalten in Gehren zugegangenen Einladung zur Einwohnerversammlung verfügbar.
Wählbar sind (vgl. § 6 LKWG M-V):
- alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- die Mitglieder der Stadtvertretung Strasburg (Um.)
Wahlberechtigt sind (vgl. § 4 LKWG M-V):
- alle Deutschen nach Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und
- alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 37 Tagen im jeweiligen Ortsteil nach dem Melderegister ihre Wohnung haben, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten, und
- nicht nach dem Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wähler haben zur Wahl ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen.
Die eingereichten Wahlvorschläge werden auf der Einwohnerversammlung am Wahltag bekanntgemacht.
Strasburg (Um.), 26.04.2017
A. Schilling
Gemeindewahlbehörde
Einladung zur Einwohnerversammlung
Wir laden alle Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils Gehren zur Einwohnerversammlung ein
am Montag, 22. Mai 2017 um 18.00 Uhr im Gemeindezentrum Gehren
Tagesordnung: Wahl des neuen Ortsvorstehers/ der neuen Ortsvorsteherin
Wir würden uns freuen, wenn viele Einwohnerinnen und Einwohner Interesse am kommunalpolitischen Geschehen zeigen und an der Einwohnerversammlung teilnehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Gelegenheit gegeben wird, Fragen zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu geben und freuen uns über Ihre Teilnahme.
Mit freundlichem Gruß
Ihre Karina Dörk
Bürgermeisterin