Lage: Flurstück 81 in der Flur 21 der Gemarkung Strasburg (Um.)
17335 Strasburg, Pfarrstraße 16
Grundstücksgröße 357 qm
Das Grundstück befindet sich im Innenstadtbereich und ist derzeit unbebaut.
Der künftige Erwerber muss dieses Grundstück mit einem Wohn- oder Geschäftshaus
bebauen. Die vordere Bauflucht des Gebäudes bildet die nördliche Grundstücksgrenze. Das
Gebäude ist traufständig zur Straße zu errichten. Das Grundstück befindet sich im
Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Strasburg (Um.) und diese ist zu beachten.
Der Käufer muss sich mit dem Kauf verpflichten innerhalb von 3 Jahren nach
Eigentumsumschreibung das Gebäude fertigzustellen.
Der Grundstückspreis beträgt laut Bodenrichtwerkarte 51€/m².
Der Kaufpreis beträgt mindestens 18.207 €.
Zusätzlich zum Kaufpreis sind vom Erwerber sämtliche Nebenkosten (z.B. Notar- und
Gerichtskosten etc.) sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 155 € gemäß Verwaltungsund
Benutzungsgebührensatzung der Stadt Strasburg (Um.) vom 20.06.2013 zu tragen.
Bei Kaufinteresse ist im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung
Pfarrstraße 16“ ein schriftlicher Kaufantrag mit Kaufpreisgebot bei der Stadt Strasburg
(Um.), FB Bauen und Ordnung, Schulstraße 1 in 17335 Strasburg bis zum 23.06.2022
einzureichen.
Bei Rückfragen können Sie sich an den FB Bauen und Ordnung wenden:
Frau Anke Heinrichs, Tel.: 039753-27240, e-mail: anke.heinrichs@strasburg.de
Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der
Stadt Strasburg (Um.). Die Stadt Strasburg (Um.) behält sich vor, von einem Verkauf des
Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut
anzubieten.
Für den Inhalt oder die Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung der Stadt Strasburg
ausgeschlossen.
Die Stadt Strasburg kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage
einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten
Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes verlangen.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Die Stadt Strasburg ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Entstandene Kosten werden nicht erstattet. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung
VOB und VOL.
Unter https://www.strasburg.de/datenschutz werden die Hinweise zum Datenschutz zur
Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und Art. 14 der Europäischen
Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gegeben.