- Grundsteuer A 323 %
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer B 427 %
für die Grundstücke - Gewerbesteuer 381 %
nach Ertrag
Die Hebesätze für die Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern werden in der jeweiligen Haushaltssatzung festgesetzt. Diese finden Sie hier.